Dienstverschiebungen
Grundsätzlich hat jeder AdZS gemäss den gesetzlichen Vorgaben Dienst zu leisten. Einen Anspruch auf Dienst- verschiebungen ist nicht gegeben. Die Diensteinteilung erhält jeder AdZS zwishen dem 15. November bis spätestens 15. Dezember für das Folgejahr. Die Diensttage sind dem Arbeitgeber zu melden. Mit einem begründeten und persönlich abgefassten Dienst- verschiebungsgesuch kann ein Dienst bei Möglichkeit an einem späteren Zeitpunkt geleistet werden. Link zum Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Bund Link zum Zivilschutzgesetz Kanton Zürich Wie muss ein Dienstverschiebungsgesuch abgefasst werden: - von Zivilschutzleistenden persönlich schriftlich abgefasst werden - Gesuche von Arbeitgeber werden nicht bearbeitet - telefonische Gesuche werden nicht bearbeitet - sämtliche Unterlagen (Stundenpläne, Flugreservationen, Bestätigungen, Arztzeugnisse…) müssen dem Gesuch beigelegt werden. - das Gesuch muss spätestens 3 Wochen vor Dienstbeginn bei der Zivilschutzstelle eingegangen sein