Neues BZG (01.01.2021) Das neue BZG hat verschiedene Neuerungen in den Dienstaltag gebracht: Dienstzeit Neu sind 12 Jahre oder 245 Tage zu leisten. Jedoch wurde in der Ver- ordnung zum Gesetzt die Dienstzeit auf 14 Jahre angehoben, da sonst der Zivilschutz über 50% aller AdZS hätte per sofort entlassen müssen. Neu sind minimal 3 Tage und maximal 21 Tage Dienst zu leisten. Der Artikel „zu Gunsten der Gemeinschaft“ und der Spezialistenstatus“ verschiedener Zusatzausbildungen ist nicht mehr gültig. Ab dem Jahrgang 2000 gilt, dass der Wehrpflichtersatz erst ab dem er- folgreichem Absolvieren des Grundkurses erhoben wird. Der Grundkurs kann ab dem 19-ten Lebensjahr begonnen werden und muss bis zum 25-ten Lebensjahr abgeschlossen sein. Somit ist auch die Entlassung nicht mehr mit dem erreichen des 32 Lebensjahr (bzw 34) angesetzt.